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Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie den Kinderschutz verbessern möchten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Frühen Hilfen, Maßnahmen im Bereich Prävention und Kinderschutz, die ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen und zur Unterstützung der Projekte der Bundesstiftung Frühe Hilfen richten Sie bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr an das Regierungspräsidium Kassel. Für die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen können Sie Ihren Antrag jederzeit beim Regierungspräsidium Kassel einreichen. Für Maßnahmen aus den Bereichen Prävention und Kinderschutz reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ein.

Frist und Status

Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger, wissenschaftliche Institute und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

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Häufige Fragen zu Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen

Wer kann Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung

Bis wann kann man Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?

Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Hessen