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Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Projekte zur Ausbildung von arbeitslosen und wenig qualifizierten Menschen mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Akteur des Arbeitsmarktes oder Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von modellhaften und innovativen Projekten. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, darunter insbesondere Langzeitarbeitslose, Un- und Angelernte sowie Personen mit multiplen Problemlagen, Projekte für benachteiligte junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf und Projekte, die sich schwerpunktmäßig der Arbeitsmarktintegration von Personen über 55 Jahren widmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für teilnehmendenorientierte Projekte der Benachteiligtenförderung bis zu 40 Prozent und systembezogene Projekte zur Stärkung der Arbeitsmarktförderung, die schwerpunktmäßig nicht direkt die benachteiligten Zielgruppen adressieren, bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Anträge sind nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie deren Zusammenschlüsse.

Teilnehmende müssen ihren Erstwohnsitz in Hessen haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.

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Häufige Fragen zu Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)

Wer kann Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA) beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA) beantragen?

Anträge sind nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen