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Förderung der Dorfentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Die Förderung der Dorfentwicklung unterstützt Vorhaben, die Dörfer als attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensorte stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Dorfentwicklung unterstützt Maßnahmen, die Dörfer nachhaltig stärken und ihre Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Lebensorte erhalten oder verbessern. Gefördert werden Vorhaben, die zur Entwicklung lebendiger Ortskerne, zur Verbesserung öffentlicher Räume oder zur Sicherung der Lebensqualität beitragen. Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms LEADER unterstützt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Je nach Fördergegenstand können insbesondere Kommunen, Vereine, Unternehmen oder weitere Träger antragsberechtigt sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Dorfentwicklung

Wer kann Förderung der Dorfentwicklung beantragen?

Kommunen, Vereine, Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Dorfentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt