Förderung der Dorfentwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Die Förderung der Dorfentwicklung unterstützt Vorhaben, die Dörfer als attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensorte stärken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Je nach Fördergegenstand können insbesondere Kommunen, Vereine, Unternehmen oder weitere Träger antragsberechtigt sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Dorfentwicklung
Wer kann Förderung der Dorfentwicklung beantragen?
Kommunen, Vereine, Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Förderung der Dorfentwicklung?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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