Zuschuss für internationale Kontakte und Netzwerke – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Förderung für den Ausbau internationaler Kontakte und Netzwerke im Bereich Forschung und Bildung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Antragsfristen variieren je nach Projekt, einige bis 2033 offen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Voraussetzungen
Das Vorhaben hat einen Bezug zu den länderbezogenen Schwerpunktsetzungen, den Fachprogrammen des BMBF und den europäischen Förderprogrammen.
Der Forschungsansatz muss Qualität, Originalität, Innovationsgehalt und Anwendungsbezug aufweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für internationale Kontakte und Netzwerke
Wer kann Zuschuss für internationale Kontakte und Netzwerke beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für internationale Kontakte und Netzwerke?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Bis wann kann man Zuschuss für internationale Kontakte und Netzwerke beantragen?
Antragsfristen variieren je nach Projekt, einige bis 2033 offen.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für internationale Kontakte und Netzwerke?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit