Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg erhalten, wenn ihnen bankmäßig ausreichende Sicherheiten fehlen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Die Durchführung des Vorhabens muss für das Land von volkswirtschaftlichem Interesse sein.
Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens muss gesichert sein und die antragstellende Person muss bürgschaftswürdig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis der Sicherheiten,Betriebswirtschaftliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
Wer kann Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft?
Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000.000 € – 15.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Baden-Württemberg