Individuelle und sonderpädagogische Förderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Die individuelle und sonderpädagogische Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- pädagogischer Bericht,medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte,Beobachtungsprotokolle,Aussagen zu bisher genutzten Förderangeboten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Individuelle und sonderpädagogische Förderung
Wer kann Individuelle und sonderpädagogische Förderung beantragen?
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Wer ist Fördergeber von Individuelle und sonderpädagogische Förderung?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.
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