Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Projekte im Bereich der Wasserstoffwirtschaft beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie, Durchführung in Niedersachsen, Marktfähigkeit und Nachhaltigkeit, Förderwürdigkeit gemäß Scoring-Modell.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Zusätzliche Dokumente je nach Projekt
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft
Wer kann Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft beantragen?
Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft?
Förderbetrag: bis 8.000.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen