Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Programm fördert Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk, die von externen Fachleuten moderiert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 4.500 €.
Frist und Status
Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Dokumentation der Veranstaltung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk
Wer kann Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk beantragen?
Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk?
Förderbetrag: 1.500 € – 4.500 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk beantragen?
Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum
Wer ist Fördergeber von Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 4.500 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg