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Förderung von Forschungsinfrastrukturen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Bundesregierung fördert Forschungsinfrastrukturen, die für Spitzenergebnisse in Forschung und Innovation unerlässlich sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Forschungsinfrastrukturen sind leistungsfähige Ressourcen in allen Wissenschaftsbereichen, die den Zugang zu Untersuchungsmethoden, Instrumenten und Informationen ermöglichen. Sie stärken die technologische und digitale Souveränität Deutschlands und Europas und tragen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Die Bundesregierung fördert Forschungsbauten und Großgeräte von besonderer wissenschaftlicher Qualität an deutschen Hochschulen und engagiert sich für europäische und internationale Forschungsinfrastrukturen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 1.585.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Forschungsinfrastrukturen

Wer kann Förderung von Forschungsinfrastrukturen beantragen?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Forschungsinfrastrukturen?

Förderbetrag: ab 1.585.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Forschungsinfrastrukturen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Quelle: bmbf.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.585.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit