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Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Unternehmen, die benachteiligte junge Menschen ausbilden, können einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung bei der Ausbildung von sozial und/oder individuell benachteiligten jungen Menschen in Voll- oder Teilzeit. Die Förderung erhalten Sie für die Ausbildung in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen wie zum Beispiel Altenpflegeberufe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Jahr beziehungsweise EUR 1.000 für das 4. Ausbildungsjahr, maximal jedoch EUR 7.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 7.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verwaltungen und sonstige Ausbildungseinrichtungen mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes.

Die Benachteiligung der oder des Jugendlichen muss durch geeignete Stellen nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit,ärztliches Attest,Bescheinigung der Schule,Abgangszeugnis einer Förderschule

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Häufige Fragen zu Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

Wer kann Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)?

Förderbetrag: 1.000 € – 7.000 €.

Bis wann kann man Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) beantragen?

Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 7.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen