Lottomittel für Justiz und Digitalisierung – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 27 Tagen
Das Ministerium fördert Projekte im Bereich Justiz und Digitalisierung mit Lottomitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projekte im Bereich Justiz und Digitalisierung, Ehrenamtliche in der Straffälligenhilfe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.189 € – 20.660 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Justiz und für Digitalisierung.
Voraussetzungen
Projekte müssen im Bereich Justiz und Digitalisierung angesiedelt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Gemeinnützigkeit
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Lottomittel für Justiz und Digitalisierung
Wer kann Lottomittel für Justiz und Digitalisierung beantragen?
Projekte im Bereich Justiz und Digitalisierung, Ehrenamtliche in der Straffälligenhilfe
Wie hoch ist die Förderung bei Lottomittel für Justiz und Digitalisierung?
Förderbetrag: 10.189 € – 20.660 €.
Bis wann kann man Lottomittel für Justiz und Digitalisierung beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Lottomittel für Justiz und Digitalisierung?
Fördergeber ist Ministerium der Justiz und für Digitalisierung. Quelle: lotto_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.189 € – 20.660 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg