Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Wenn Sie die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz von Betrieben in Brandenburg unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für die Allgemeine Verbundausbildung der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb und Verbundpartner (Modul Verbundausbildung) sowie andere Kooperationspartner, Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern, Handwerkschaft oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die berufliche Ausbildung durchführen (Modul Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung); die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) zuständige Handwerkskammern, Fachverbände des Handwerks, Handwerkerschaften, Innungen oder anerkannte Berufsbildungseinrichtungen; für die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft berufsständische Verbände, anerkannte Bildungsträgeranbieter oder juristische Personen des privaten Rechts, die als Netzwerkknoten fungieren, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF); die Servicestellen Verbundausbildung Bildungsträger; die Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“ Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, kammereigene Einrichtungen und Bildungsträger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die geplante Berufsausbildung muss im Land Brandenburg stattfinden.
Auch der Betrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt, und die überbetriebliche Berufsbildungsstätte müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Einzelne Ausbildungsabschnitte und Zusatzqualifikationen dürfen bei Verbundpartnern beziehungsweise Kooperationspartnern außerhalb Brandenburgs stattfinden.
Für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung gilt: Die Ausbildungsverträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in die Lehrlingsrolle einer brandenburgischen Handwerkskammer eingetragen sein.
Die Ausbildung findet in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb statt.
Für die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft gilt: Die Auszubildenden müssen einen Beruf der Land- oder Hauswirtschaft erlernen (Landwirtin oder Landwirt, Tierwirtin oder Tierwirt, Fachkraft Agrarservice, Fischwirtin oder Fischwirt, Gärtnerin oder Gärtner, Pferdewirtin oder Pferdewirt, Milchwirtschaftliche Laborantin oder Milchwirtschaftlicher Laborant, Milchtechnologin oder Milchtechnologe, Forstwirtin und Forstwirt).
Der Ausbildungsvertrag muss bei der zuständigen Stelle für berufliche Bildung registriert sein.
Ausbildungsnetzwerke müssen aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen, davon müssen 8 Betriebe aktuell ausbilden.
Sie müssen die Fördergrundsätze für den ESF + in Brandenburg beachten.
Außerdem gelten weitere Voraussetzungen für die jeweiligen Programmbereiche.
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Förderquote: 90 %.
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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