VeröffentlichtSonstiges

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Kommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Nach dem GKGBbg können die Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung von (freiwilligen wie pflichtigen) Aufgaben in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen, Zweckverbände bilden oder sich an bestehenden Zweckverbänden als weiteres Mitglied beteiligen und gemeinsame kommunale Anstalten errichten oder sich an bestehenden kommunalen Anstalten als weiterer Träger beteiligen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat bereits Beispiele für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen erarbeitet, die die Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens betreffen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)

Wer kann Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) beantragen?

Kommunen und Gemeindeverbände

Wer ist Fördergeber von Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: mik_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg