Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Kommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)
Wer kann Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) beantragen?
Kommunen und Gemeindeverbände
Wer ist Fördergeber von Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)?
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: mik_brandenburg.
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