Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt nachhaltige Investitionen im ländlichen Raum durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 750.000 €.
Frist und Status
Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen.
Kleine oder mittlere Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind nicht förderfähig.
Erforderliche Unterlagen
- Entwicklungskonzeption für mehrere Projekte (bei Schwerpunktgemeinden),Nutzungskonzeption für Gebäudeleerstände und Baulücken (im Förderschwerpunkt Wohnen)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Förderbetrag: 5.000 € – 750.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
Das Förderprogramm wird jährlich veröffentlicht.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 750.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg