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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als lokale Aktionsgruppe (LAG) ein Vorhaben zur lokalen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt von lokalen Aktionsgruppen (LAG) betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung – SLE (nicht in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar),Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben,die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE und deren Sensibilisierung (nicht in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für produktive Investitionen,im Fall von Kooperationsvorhaben höchstens 10.000 EUR je Kooperationsvorhaben,für die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE und deren Sensibilisierung bis zu 25 Prozent des gesamten öffentlichen Beitrags für die SLE undfür Vorhaben zur Umsetzung der SLE und für im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben normalerweise nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtbudgets der LAG oder 312.500 EUR. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 312.500 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder,im Fall der Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Strategie für lokale Entwicklung, auf die sich Ihr zu förderndes Vorhaben bezieht, muss gemäß entsprechender EU-Verordnung ausgewählt und genehmigt sein.Ihre Investitionen werden nur gefördert, wenn die Zuwendung 2.500 EUR überschreitet.Als LAG müssen Sie den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus Ihrem Budget zu unterstützen.Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben müssen der Durchführung eines konkret geplanten Vorhabens dienen und werden für höchstens 18 Monate gefördert.Planen Sie ein Kooperationsvorhaben, darf sich die Zusammenarbeit nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern muss die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens beinhalten.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für bauliche Anlagen, Maschinen, technische Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte von 5 Jahren.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)

Wer kann Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)?

Förderbetrag: 2.500 € – 312.500 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 312.500 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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