Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als lokale Aktionsgruppe (LAG) ein Vorhaben zur lokalen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 312.500 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder,im Fall der Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Strategie für lokale Entwicklung, auf die sich Ihr zu förderndes Vorhaben bezieht, muss gemäß entsprechender EU-Verordnung ausgewählt und genehmigt sein.Ihre Investitionen werden nur gefördert, wenn die Zuwendung 2.500 EUR überschreitet.Als LAG müssen Sie den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus Ihrem Budget zu unterstützen.Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben müssen der Durchführung eines konkret geplanten Vorhabens dienen und werden für höchstens 18 Monate gefördert.Planen Sie ein Kooperationsvorhaben, darf sich die Zusammenarbeit nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern muss die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens beinhalten.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für bauliche Anlagen, Maschinen, technische Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte von 5 Jahren.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 2.500 € – 312.500 €. Förderquote: 100 %.
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Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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