Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit sowie des Innovationstransfers in der Land- und Ernährungswirtschaft leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) oderdie hauptverantwortliche Projektpartnerin beziehungsweise der hauptverantwortliche Projektpartner.
Die OG müssen aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen.
Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein.
Weitere Mitglieder können sein: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus,Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,sonstige Unternehmen,natürliche Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.
Bei Projekten mit Partnerinnen und Partnern aus anderen Bundesländern oder weiteren Ländern der Europäischen Union müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder Ihrer Operationellen Gruppe ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil des Projektes in Nordrhein-Westfalen muss durchgeführt werden.Unternehmen als Mitglieder einer OG müssen ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.Sie müssen mit Ihren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern einen Kooperationsvertrag schließen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der OG sowie Ihres Projektes sicherstellen.Die OG muss im nationalen und EU-weiten GAP-Netz mitarbeiten.
Nicht gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude,Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände,Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen,Umsatzsteuer,Rabatte und Skonti,Ausgaben für die Anmeldung von Patenten,Tiere, einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung sowieAusgaben für Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien umfassen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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