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Zuwendungen zur Integration von Migranten – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Entwicklung in der Region.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.

Was wird gefördert?

Förderfähige Organisationen können Mittel für folgende Initiativen erhalten: Information und Beratung für Migranten und Flüchtlinge, Stärkung von Selbstorganisation und Teilhabe, Förderung des interkulturellen Dialogs und Verständnisses, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus, Etablierung von Willkommenskulturen sowie zielgerichtete Familienintegrationsunterstützung. Weitere förderfähige Aktivitäten: Arbeitsvorbereitungsprojekte und Sprachprogramme wie Gesprächskurse oder Sprachcafés. Förderquote bis 85 %; Anträge bis 31. Oktober des Vorjahres.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.

Frist und Status

Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_integration_migranten“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (außer direkte Landesverwaltung) und privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Integration von Migranten

Wer kann Zuwendungen zur Integration von Migranten beantragen?

Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Integration von Migranten?

Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Integration von Migranten beantragen?

Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Integration von Migranten?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen zur Integration von Migranten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur Integration von Migranten zur Gruppe „masg_integration_migranten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 70.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt