Zuwendungen zur Integration von Migranten – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Entwicklung in der Region.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Frist und Status
Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_integration_migranten“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (außer direkte Landesverwaltung) und privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Integration von Migranten
Wer kann Zuwendungen zur Integration von Migranten beantragen?
Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Integration von Migranten?
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Integration von Migranten beantragen?
Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Integration von Migranten?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zuwendungen zur Integration von Migranten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur Integration von Migranten zur Gruppe „masg_integration_migranten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt