Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Entwicklung in der Region.
Antragsberechtigt sind: Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „masg_integration_migranten“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (außer direkte Landesverwaltung) und privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 85 %.
Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur Integration von Migranten zur Gruppe „masg_integration_migranten". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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