Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie freiwillig bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete mitarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Naturschutzvereine und -verbände, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört, sowienatürliche und juristische Personen, die zuwendungsfähige Maßnahmen durchführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen gewährleisten können.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie betreuen ein Naturschutzgebiet,ein Biosphärenreservat,ein Natura-2000-Gebiet oderein Gebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Sie übernehmen mit der Förderung die Verpflichtung, den übertragenen Betreuungsaufgaben und Berichtspflichten nachzukommen,die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen behördlichen Zulassungen rechtzeitig einzuholen,sich mit betroffenen Grundstückseigentümerinnen/-eigentümern oder Verfügungsberechtigten vor Beginn der Maßnahme abzustimmen sowiemit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Kreises, in dem das betreute Gebiet liegt, vor Beginn der Maßnahme Einvernehmen herzustellen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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