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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie freiwillig bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete mitarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung von gesetzlich geschützten Gebieten. Die Förderung erhalten Sie vor allem für die folgenden Aufgabenbereiche: Erfassung und Dokumentation der Entwicklung des Schutzgegenstandes und der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Ökosysteme,Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Wirksamkeit der durch die Naturschutzbehörde getroffenen Regelungen und Maßnahmen,Ausführung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,Information der Öffentlichkeit über das Schutzgebiet sowiejährliche Erstellung eines Betreuungsberichts. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Naturschutzvereine und -verbände, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört, sowienatürliche und juristische Personen, die zuwendungsfähige Maßnahmen durchführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen gewährleisten können.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie betreuen ein Naturschutzgebiet,ein Biosphärenreservat,ein Natura-2000-Gebiet oderein Gebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

Sie übernehmen mit der Förderung die Verpflichtung, den übertragenen Betreuungsaufgaben und Berichtspflichten nachzukommen,die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen behördlichen Zulassungen rechtzeitig einzuholen,sich mit betroffenen Grundstückseigentümerinnen/-eigentümern oder Verfügungsberechtigten vor Beginn der Maßnahme abzustimmen sowiemit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Kreises, in dem das betreute Gebiet liegt, vor Beginn der Maßnahme Einvernehmen herzustellen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete

Wer kann Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 30.9. eines Kalenderjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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