Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie investive Maßnahmen planen, um mehr Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 575 € – 2.875 €.
Anträge sind entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Die Gemeinden und Gemeindeverbände leiten die Förderung an die Einrichtungen beziehungsweise Kindertagespflegepersonen weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um eine Kindertageseinrichtung handeln, die nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden kann oder die in privat-gewerblicher Trägerschaft geführt wird.Sie erhalten die Förderung im Bereich der Kindertagespflege nur dann, wenn es sich um Tagespflegepersonen handelt, die durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, einen von ihm Beauftragten oder, soweit die fachlichen Voraussetzungen vorliegen, auch durch einen privat-gewerblichen Träger vermittelt werden oder worden sind.
Für Grundstückserwerb erhalten Sie keine Förderung.
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Förderbetrag: 575 € – 2.875 €. Förderquote: 90 %.
Anträge sind entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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