FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Sachsen
  4. /Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung
Antrag möglichDarlehen

Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen eine Krise überstanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen vergibt Darlehen an Unternehmen, die eine Krise erfolgreich überwunden haben. Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung der folgenden Vorhaben: Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen sowieprojekt- oder auftragsbezogenen laufenden betrieblichen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach Ihren Erfordernissen und kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfes betragen. Die Höhe des Darlehens beläuft sich auf mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 4 Jahre bei maximal 1 Freijahr. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen gemäß § 248 Insolvenzordnung (InsO) bestätigten Insolvenzplan vorlegen, dessen Realisierung eine nachhaltige Existenzfestigung belegt und aus dem hervorgeht, dass die Umstrukturierung des Unternehmens bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet ist, sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO.Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigter Insolvenzplan gemäß § 248 InsO,Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung

Wer kann Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung?

Förderbetrag: 25.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle