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  4. /Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen
Antrag möglichZuschuss

Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Die Förderung unterstützt die Modernisierung sozialer Einrichtungen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und zur Reduzierung von Ressourcen- und Energieverbrauch.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger sozialer Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung setzt Mittel des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ein, um soziale Einrichtungen nachhaltig zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, Investitionen zu unterstützen, die den Ressourcen- und Energieverbrauch verringern, Betriebskosten senken und die finanziellen Belastungen für Leistungsberechtigte mindern. Gefördert werden investive Maßnahmen zur strukturellen und langfristigen Sicherung sozialer Einrichtungen in den Bereichen Energieeinsparung, Klimafolgenanpassung sowie Krisen- und Versorgungssicherheit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 600.000 €.

Frist und Status

Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder mindestens eine soziale Einrichtung in Schleswig-Holstein haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen

Wer kann Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen beantragen?

Träger sozialer Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen?

Förderbetrag: 50.000 € – 600.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen beantragen?

Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG soziale Einrichtungen?

Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 600.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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