Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die Förderung unterstützt die Modernisierung sozialer Einrichtungen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur und zur Reduzierung von Ressourcen- und Energieverbrauch.
Antragsberechtigt sind: Träger sozialer Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 600.000 €.
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder mindestens eine soziale Einrichtung in Schleswig-Holstein haben.
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Jetzt Projekt prüfenTräger sozialer Einrichtungen
Förderbetrag: 50.000 € – 600.000 €. Förderquote: 90 %.
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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