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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können einen Zuschuss für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung erhalten. Gefördert werden elektronische Sirenenanlagen zur Montage an Dächern bzw. Gebäuden, freistehende Sirenenanlagen sowie Sirenensteuergeräte. Die Sirenenanlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um gefördert zu werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 17.350 €.

Frist und Status

Anträge sind jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Sirenenanlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, darunter die Fähigkeit, Warnsignale zu emittieren und einen bestimmten Schallpegel zu erreichen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung

Wer kann Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung beantragen?

Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung?

Förderbetrag: 1.000 € – 17.350 €.

Bis wann kann man Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung beantragen?

Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung?

Fördergeber ist Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 17.350 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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