Fördergeber: Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 17.350 €.
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen.
Die Sirenenanlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, darunter die Fähigkeit, Warnsignale zu emittieren und einen bestimmten Schallpegel zu erreichen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKreise, kreisfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: 1.000 € – 17.350 €.
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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