Fördergeber: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.
Antragsberechtigt sind: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, Eigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Die Lärmsanierungsmaßnahme muss im Lärmsanierungsprogramm enthalten sein und es findet eine Abwägung nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten statt.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, Eigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte
Förderbetrag: bis 10 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Quelle: nrwbank.
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