Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Förderung von Infrastrukturprojekten in See- und Binnenhäfen zur Entwicklung von Innovationen der Logistik 4.0.
Antragsberechtigt sind: Hafenbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Die Antragsteller müssen einen Plan zur Verwertung der Ergebnisse vorlegen und eine schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten erstellen.
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Jetzt Projekt prüfenHafenbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: nrwbank.
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