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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Handwerksorganisationen können einen Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerksorganisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks, natürliche Personen vor der Existenzgründung.

Was wird gefördert?

Handwerksorganisationen können einen Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke erhalten. Mitfinanziert werden die folgenden Module: Betriebsberatungsstellen (BB), Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) und Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS). Die Beratungen werden von qualifizierten Beratern durchgeführt, die über entsprechende Sachkunde und soziale Kompetenzen verfügen. Die zu beratenden Unternehmen und Existenzgründer müssen ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Der Förderumfang beträgt max. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 24.100 € – 30.100 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Beratungen müssen von qualifizierten Beratern durchgeführt werden.

Die zu beratenden Unternehmen und Existenzgründer müssen ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke

Wer kann Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke beantragen?

Handwerksorganisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks, natürliche Personen vor der Existenzgründung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke?

Förderbetrag: 24.100 € – 30.100 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke?

Fördergeber ist Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
24.100 € – 30.100 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit

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