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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe. Gefördert werden insbesondere Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Innovationscluster. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Anträge können in elektronischer Form zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Das Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

Projektbezogene Informationen müssen an die Programmgesellschaft NOW GmbH weitergegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

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Häufige Fragen zu Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Wer kann Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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