Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.
Das Vorhaben darf vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Projektbezogene Informationen müssen an die Programmgesellschaft NOW GmbH weitergegeben werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →