Fördergeber: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung für Auszubildende des Handwerks und gewerblich-technische Auszubildende in Nordrhein-Westfalen für Betriebspraktika in Großbritannien.
Antragsberechtigt sind: Auszubildende des Handwerks und gewerblich-technische Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.
Fördergeber und Antragstelle: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).
Ausbildung im Handwerk oder in Industrie und Handel in Nordrhein-Westfalen, Prüfung weniger als 12 Monate zurück, Mindestalter 18 Jahre, gültiger Reisepass, Grundkenntnisse in Englisch, Zustimmung des Betriebs und ggf.
der Berufsschule.
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Fördergeber ist Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Quelle: nrwbank.
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