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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Betriebspraktika im Ausland – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung für Auszubildende des Handwerks und gewerblich-technische Auszubildende in Nordrhein-Westfalen für Betriebspraktika in Großbritannien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende des Handwerks und gewerblich-technische Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Auszubildende des Handwerks und gewerblich-technische Auszubildende in Industrie und Handel in Nordrhein-Westfalen können einen Zuschuss für ein Betriebspraktikum oder einen praktisch-orientierten Berufsschulkurs in Großbritannien erhalten. Die Förderung umfasst Aufwendungen wie Aufenthalt, Verpflegung, Fahrtkosten und Versicherungen. Voraussetzungen sind unter anderem eine duale Ausbildung in Nordrhein-Westfalen und ein Mindestalter von 18 Jahren bei Ausreise.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Ausbildung im Handwerk oder in Industrie und Handel in Nordrhein-Westfalen, Prüfung weniger als 12 Monate zurück, Mindestalter 18 Jahre, gültiger Reisepass, Grundkenntnisse in Englisch, Zustimmung des Betriebs und ggf.

der Berufsschule.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Betriebspraktika im Ausland

Wer kann Zuschuss für Betriebspraktika im Ausland beantragen?

Auszubildende des Handwerks und gewerblich-technische Auszubildende in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Betriebspraktika im Ausland?

Fördergeber ist Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Quelle: nrwbank.

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