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Antrag möglichZuschuss

Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in Berlin eine Universitäts- oder Fachhochschulabsolventin oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen einstellen wollen, um innovative Projekte in Ihrem Betrieb voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen der Berliner Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsfachkräfte. Sie erhalten die Förderung für innovative Projekte, die durch Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen von qualifizierten, neu abzuschließenden Beschäftigungsverhältnissen geschehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts der Innovationsfachkraft, höchstens jedoch 20.000 EUR für 1 Jahr. Sie können für bis zu 2 Beschäftigungsverhältnisse für je 12 Monate gleichzeitig die Förderung erhalten. Stellen Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Antragsportal bei der Investitionsbank Berlin.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU oder als KMU der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.

Als nicht technologieorientiertes, rechtlich selbstständiges KMU sind Sie antragsberechtigt, wenn Ihr Projekt und die Tätigkeit der Innovationsfachkraft in wesentlichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen mit projekt- beziehungsweise aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventinnen und Absolventen besetzt werden,sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oderTätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zugrunde liegen.

Ihre Innovationsfachkraft darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen.

Die Person muss in einer neu geschaffenen Funktion beziehungsweise in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden.Sie müssen das Beschäftigungsverhältnis unbefristet oder für mindestens 24 Monate abschließen.Sie können die Förderung nur für Personen erhalten, deren Studienabschluss nicht länger als 24 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch 60 Monate, zurückliegt.Die Person, die Sie einstellen möchten, ist nicht oder nicht mehr erwerbstätig oder von Erwerbslosigkeit bedroht.

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Häufige Fragen zu Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft

Wer kann Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen der Berliner Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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