Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen in Berlin eine Universitäts- oder Fachhochschulabsolventin oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen einstellen wollen, um innovative Projekte in Ihrem Betrieb voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen der Berliner Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU oder als KMU der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.
Als nicht technologieorientiertes, rechtlich selbstständiges KMU sind Sie antragsberechtigt, wenn Ihr Projekt und die Tätigkeit der Innovationsfachkraft in wesentlichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug aufweisen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen mit projekt- beziehungsweise aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventinnen und Absolventen besetzt werden,sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oderTätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zugrunde liegen.
Ihre Innovationsfachkraft darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen.
Die Person muss in einer neu geschaffenen Funktion beziehungsweise in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden.Sie müssen das Beschäftigungsverhältnis unbefristet oder für mindestens 24 Monate abschließen.Sie können die Förderung nur für Personen erhalten, deren Studienabschluss nicht länger als 24 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch 60 Monate, zurückliegt.Die Person, die Sie einstellen möchten, ist nicht oder nicht mehr erwerbstätig oder von Erwerbslosigkeit bedroht.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen der Berliner Wirtschaft
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →