Zusammenhalt durch Teilhabe – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Bundesprogramm zur Förderung demokratischer Teilhabe und zur Extremismusprävention in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_zusammenhalt_durch_teilhab". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zusammenhalt durch Teilhabe
Wer kann Zusammenhalt durch Teilhabe beantragen?
verein, gemeinnuetzig
Bis wann kann man Zusammenhalt durch Teilhabe beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Zusammenhalt durch Teilhabe?
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Ist Zusammenhalt durch Teilhabe mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zusammenhalt durch Teilhabe zur Gruppe „bmi_zusammenhalt_durch_teilhab". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
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