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Zusammenhalt durch Teilhabe – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Bundesprogramm zur Förderung demokratischer Teilhabe und zur Extremismusprävention in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: verein, gemeinnuetzig.

Was wird gefördert?

Das Bundesprogramm 'Zusammenhalt durch Teilhabe' des Bundesministeriums des Innern fördert demokratische Beteiligung und Extremismusprävention in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Schwerpunkt ist die Stärkung von Vereinen und Verbänden. Kontakt: +49 30 254 504 446.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_zusammenhalt_durch_teilhab". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Zusammenhalt durch Teilhabe

Wer kann Zusammenhalt durch Teilhabe beantragen?

verein, gemeinnuetzig

Bis wann kann man Zusammenhalt durch Teilhabe beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Zusammenhalt durch Teilhabe?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Ist Zusammenhalt durch Teilhabe mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zusammenhalt durch Teilhabe zur Gruppe „bmi_zusammenhalt_durch_teilhab". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]