Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderkredit für energieeffizienten und nachhaltigen Neubau klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Kredit bis zu 10 Millionen Euro je nach Effizienzstandard.
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, kommune, stiftung, unternehmen.
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_klimafreundlicher_neubau“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.
Zur Kombinierbarkeit gehört Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zur Gruppe „kfw_klimafreundlicher_neubau". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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