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Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderkredit für energieeffizienten und nachhaltigen Neubau klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Kredit bis zu 10 Millionen Euro je nach Effizienzstandard.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unternehmen, kommune, gemeinnuetzig, stiftung.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 299 fördert den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland in drei Effizienzlevels. Gebäude müssen Effizienzgebäude-Standard 55 oder 40 erreichen und dürfen keine Öl-, Gas- oder Biomasse-Heizung nutzen. Drei Förderstufen: Effizienzgebäude 55 (bis 5 Mio. Euro), Klimafreundliches Nichtwohngebäude EH 40 (bis 7,5 Mio. Euro), EH 40 mit QNG-Zertifizierung (bis 10 Mio. Euro). Gefördert werden Baukosten, Planung, Bauleitung durch Energieeffizienzexpert:innen und Nachhaltigkeitszertifizierung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmen, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, soziale Organisationen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_klimafreundlicher_neubau". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Wer kann Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

unternehmen, kommune, gemeinnuetzig, stiftung

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zur Gruppe „kfw_klimafreundlicher_neubau". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]