Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Gefördert wird bestehender Wohnraum in bestimmten Städten mit Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohnraum.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 240.000 €.
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer von geeignetem Wohnraum sind.
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Förderbetrag: bis 240.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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