FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Niedersachsen
  4. /Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen
Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 29 Tagen

Die Förderung unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit Behinderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften.

Was wird gefördert?

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Es werden zinslose Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen angeboten. Zudem gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen. Die Förderung umfasst Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Berechtigte nach § 3 Abs.

2 NWoFG (geringe Einkommen) und DVO-NWoFG (mittlere Einkommen).

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsbestätigung mit Angaben zum Mikrostandort,Antragsformulare

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen

Wer kann Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?

Investoren, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Genossenschaften, Baugemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen beantragen?

Anträge sind bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung für gemeinschaftliche Wohnformen?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle