Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 100 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum.
Antragsberechtigt sind: Bürger, die Wohnraum erwerben, neu bauen oder sanieren möchten..
Die Förderrichtlinien sind derzeit in Überarbeitung.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenBürger, die Wohnraum erwerben, neu bauen oder sanieren möchten.
Die Förderrichtlinien sind derzeit in Überarbeitung.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.
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