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Wohnraumförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Geprüft vor 36 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürger, die Wohnraum erwerben, neu bauen oder sanieren möchten..

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum. Hierfür stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Die Förderrichtlinien zum selbst genutzten Wohneigentum sowie die Mietwohnungsbaurichtlinien befinden sich derzeit in Überarbeitung. Eine Förderung ist nach der Überarbeitung wieder möglich.

Frist und Status

Die Förderrichtlinien sind derzeit in Überarbeitung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wohnraumförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung

Wer kann Wohnraumförderung beantragen?

Bürger, die Wohnraum erwerben, neu bauen oder sanieren möchten.

Bis wann kann man Wohnraumförderung beantragen?

Die Förderrichtlinien sind derzeit in Überarbeitung.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt