Wohnraumförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Geprüft vor 36 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Erwerb, den Neubau und die Sanierung von Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bürger, die Wohnraum erwerben, neu bauen oder sanieren möchten..
Was wird gefördert?
Frist und Status
Die Förderrichtlinien sind derzeit in Überarbeitung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wohnraumförderung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnraumförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung
Wer kann Wohnraumförderung beantragen?
Bürger, die Wohnraum erwerben, neu bauen oder sanieren möchten.
Bis wann kann man Wohnraumförderung beantragen?
Die Förderrichtlinien sind derzeit in Überarbeitung.
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.
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