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Wohnraumanpassung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen für mobilitätseingeschränkte Personen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: mobilitätseingeschränkte Personen.

Was wird gefördert?

Die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung ermöglicht die Förderung von Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen. Die Förderung ist seit dem 18.03.2026 zu den neuen Bedingungen möglich. Es gelten Einkommensgrenzen: Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro. Ein Mindestförderbetrag von 1.500 Euro wurde eingeführt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 1.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).

Voraussetzungen

Einkommensgrenzen: Alleinlebende max.

40.000 Euro, Zwei-Personen-Haushalte max.

60.000 Euro.

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Häufige Fragen zu Wohnraumanpassung

Wer kann Wohnraumanpassung beantragen?

mobilitätseingeschränkte Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumanpassung?

Förderbetrag: ab 1.500 €.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumanpassung?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen