VeröffentlichtZuschuss
Wohnraumanpassung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen für mobilitätseingeschränkte Personen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: mobilitätseingeschränkte Personen.
Was wird gefördert?
Die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung ermöglicht die Förderung von Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen. Die Förderung ist seit dem 18.03.2026 zu den neuen Bedingungen möglich. Es gelten Einkommensgrenzen: Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro. Ein Mindestförderbetrag von 1.500 Euro wurde eingeführt.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 1.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Einkommensgrenzen: Alleinlebende max.
40.000 Euro, Zwei-Personen-Haushalte max.
60.000 Euro.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumanpassung
Wer kann Wohnraumanpassung beantragen?
mobilitätseingeschränkte Personen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumanpassung?
Förderbetrag: ab 1.500 €.
Wer ist Fördergeber von Wohnraumanpassung?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen