Wohnraumanpassung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung von Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen für mobilitätseingeschränkte Personen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: mobilitätseingeschränkte Personen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 1.500 €.
Frist und Status
Antragstellung überzeugen! Kundenstory Mehr Lebensqualität durch eine angepasste Badewanne
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB).
Voraussetzungen
Einkommensgrenzen: Alleinlebende max.
40.000 Euro, Zwei-Personen-Haushalte max.
60.000 Euro.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumanpassung
Wer kann Wohnraumanpassung beantragen?
mobilitätseingeschränkte Personen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumanpassung?
Förderbetrag: ab 1.500 €.
Bis wann kann man Wohnraumanpassung beantragen?
Antragstellung überzeugen! Kundenstory Mehr Lebensqualität durch eine angepasste Badewanne
Wer ist Fördergeber von Wohnraumanpassung?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen