WOHNRAUM HERRICHTEN – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Programm WOHNRAUM HERRICHTEN unterstützt Investitionen in Wohnraum in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, private Investoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_wohnraum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind abhängig von den spezifischen Projekten und deren Zielsetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob WOHNRAUM HERRICHTEN zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu WOHNRAUM HERRICHTEN
Wer kann WOHNRAUM HERRICHTEN beantragen?
Kommunen, private Investoren
Wer ist Fördergeber von WOHNRAUM HERRICHTEN?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist WOHNRAUM HERRICHTEN mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört WOHNRAUM HERRICHTEN zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_wohnraum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt