WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) Hochschulbau – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Hochschulbau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einreichung eines detaillierten Projektantrags und die Erfüllung der Förderkriterien der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Projektantrag,Finanzierungsplan,Nachweis der Hochschulzugehörigkeit
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) Hochschulbau
Wer kann WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) Hochschulbau beantragen?
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) Hochschulbau?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) Hochschulbau mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört WISSENSCHAFT Forschung und Innovation (EFRE) Hochschulbau zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt