Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Sachsen unterstützt den Wiederaufbau von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Frist und Status
Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, sonstige, nicht überwiegend landes- oder bundeseigen juristische Personen, die Träger öffentlicher Einrichtungen sind, und Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen und Träger klösterlicher Einrichtungen, die Eigentümer der geschädigten Infrastruktur sind.
Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass eine Naturkatastrophe stattgefunden hat.
Sie müssen nachweisen, dass die Naturkatastrophe den Schaden verursacht hat.
Ihre Maßnahme muss als Teil eines Wiederaufbauplans bestätigt werden.
Die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur muss notwendig sein.
Die Schadenshöhe muss mindestens EUR 10.000 betragen, bei nicht-kommunalen Trägern mindestens EUR 5.000.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Schadenshöhe,Bestätigung des Wiederaufbauplans
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)
Wer kann Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?
Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.
Wer ist Fördergeber von Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen