Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Sachsen unterstützt den Wiederaufbau von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Frist und Status
Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, nicht überwiegend landes- oder bundeseigen juristische Personen, Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, die Eigentümer der geschädigten Infrastruktur sind.
Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass eine Naturkatastrophe stattgefunden hat.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Schadenshöhe,Bestätigung des Wiederaufbauplans
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)
Wer kann Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?
Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.
Wer ist Fördergeber von Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen