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Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt den Wiederaufbau von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie durch Hilfen bei der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung, wie zum Beispiel Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen vor allem in folgenden Bereichen: Verkehrsinfrastruktur, Infrastruktur der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, soziale und Bildungsinfrastruktur, kommunale Verwaltungs- und sonstige Infrastruktur, Kultur-, Sport-, Freizeit-, Natur-, Umwelt- und Tourismusinfrastruktur sowie Einrichtungen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss reduziert sich für grundsätzlich versicherbare, aber nicht versicherte Objekte.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, nicht überwiegend landes- oder bundeseigen juristische Personen, Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, die Eigentümer der geschädigten Infrastruktur sind.

Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass eine Naturkatastrophe stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Schadenshöhe,Bestätigung des Wiederaufbauplans

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Häufige Fragen zu Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Wer kann Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?

Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.

Wer ist Fördergeber von Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen