Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Sachsen
  4. /Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)
Antrag möglichZuschuss

Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt den Wiederaufbau von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie durch Hilfen bei der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung, wie zum Beispiel Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen vor allem in folgenden Bereichen: Verkehrsinfrastruktur, Infrastruktur der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, soziale und Bildungsinfrastruktur, kommunale Verwaltungs- und sonstige Infrastruktur, Kultur-, Sport-, Freizeit-, Natur-, Umwelt- und Tourismusinfrastruktur sowie Einrichtungen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss reduziert sich für grundsätzlich versicherbare, aber nicht versicherte Objekte.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, sonstige, nicht überwiegend landes- oder bundeseigen juristische Personen, die Träger öffentlicher Einrichtungen sind, und Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen und Träger klösterlicher Einrichtungen, die Eigentümer der geschädigten Infrastruktur sind.

Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass eine Naturkatastrophe stattgefunden hat.

Sie müssen nachweisen, dass die Naturkatastrophe den Schaden verursacht hat.

Ihre Maßnahme muss als Teil eines Wiederaufbauplans bestätigt werden.

Die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur muss notwendig sein.

Die Schadenshöhe muss mindestens EUR 10.000 betragen, bei nicht-kommunalen Trägern mindestens EUR 5.000.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Schadenshöhe,Bestätigung des Wiederaufbauplans

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Wer kann Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen) beantragen?

Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.

Wer ist Fördergeber von Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Radwegebaues im Salzlandkreis
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → Förderung von Fanprojekten

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle