Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Mit der Förderung soll durch eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Gigabitinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten Gebieten ermöglicht werden.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Die Förderung wird nur für Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft, die die Voraussetzungen der 'Einrichtung des öffentlichen Rechts' erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft
Förderquote: 90 %.
Die Förderung wird nur für Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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