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Antrag möglichSonstiges

Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander' – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: DAK-Gesundheit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Wettbewerb zeichnet Menschen und Initiativen aus, die sich mit Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention engagieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Organisationen, Betriebe.

Was wird gefördert?

Der Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander' der DAK-Gesundheit geht 2025 in sein fünftes Jahr. Ausgezeichnet werden Menschen und Initiativen, die sich mit Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention für ein respektvolles, solidarisches Miteinander engagieren. Teilnehmen können Einzelpersonen ab 16 Jahren sowie Gruppen, Vereine, Organisationen und Betriebe aus ganz Deutschland. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bereich der häuslichen Pflege - pflegende Angehörige sind ausdrücklich eingeladen, ihre Projekte einzureichen. Zugelassen sind Beiträge aus verschiedenen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeiten, Lernen oder Freizeit. Inhaltlich können sich Themen wie Bewegung, Ernährung, Entspannung, Suchtprävention oder den Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen behandeln. Eine unabhängige Jury aus Expert:innen aus Politik, Wissenschaft Gesundheitswesen und Medien wählt die Preisträger:innen aus. Die besten Projekte werden zunächst auf Landesebene prämiert, anschließend werden drei herausragende Projekte auf Bundesebene mit bis zu 3.000 Euro ausgezeichnet. Sonderpreise würdigen zudem besondere Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 3.000 €.

Frist und Status

Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im September.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: DAK-Gesundheit.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Teilnehmen können Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens das 16.

Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander'"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander' zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander'

Wer kann Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander' beantragen?

Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Organisationen, Betriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander'?

Förderbetrag: 300 € – 3.000 €.

Bis wann kann man Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander' beantragen?

Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im September.

Wer ist Fördergeber von Wettbewerb 'Gesichter für ein gesundes Miteinander'?

Fördergeber ist DAK-Gesundheit. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 3.000 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit

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