Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Antragsfristen variieren je nach Projektart.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt normalerweise im Freistaat Sachsen durchführen.
Es muss seine Wirkung im Freistaat Sachsen haben.Ihr Projekt darf maximal 3 Jahre dauern.Je nach Förderbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Antragsfristen variieren je nach Projektart.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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