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Antrag möglichZuschuss

Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen. Sie erhalten die Förderung für: landesweite Fachnetzwerke,regionale Netzwerke,Projekte zur Demokratieförderung,Kleinprojekte,Bildungsfahrten sowieProjekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent erbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden per E-Mail bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Sie müssen folgende Antragsfristen einhalten Landesweite Fachnetzwerke und Regionale Netzwerke: 30.6. des laufenden Jahres für das Folgejahr,Projekte zur Demokratieförderung: 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr,Kleinprojekte: fortlaufende Antragstellung bis mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes,Bildungsfahrten: mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes,Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse: gemäß Förderbekanntmachung.

Frist und Status

Antragsfristen variieren je nach Projektart.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt normalerweise im Freistaat Sachsen durchführen.

Es muss seine Wirkung im Freistaat Sachsen haben.Ihr Projekt darf maximal 3 Jahre dauern.Je nach Förderbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)

Wer kann Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS) beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS) beantragen?

Antragsfristen variieren je nach Projektart.

Wer ist Fördergeber von Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

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