Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Bildungseinrichtung oder -träger Weiterbildungen und Coachings für Landwirtinnen und Landwirte sowie für Fachkräfte im Agrarbereich anbieten oder in eine zeitgemäße digitale Ausstattung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben anerkannte Weiterbildungseinrichtungen und -träger von Weiterbildungsmaßnahmen für den ländlichen Raum, einschließlich Zusammenschlüsse, sowie Verbände und Institutionen, deren satzungsgemäßer Zweck allein oder neben anderen die Förderung der ländlichen Weiterbildung umfasst,anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtungen (nur für IT-Ausstattung), mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen müssen Sie mindestens 2 Jahre einschlägige Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich oder auf dem Gebiet des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern nachweisen können.Bei Investitionen in die IT-Ausstattung müssen Sie mindestens 2 Jahre einschlägige Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen für Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum oder im Agrarbereich nachweisen können.
Sie müssen ferner belegen können, dass Sie Ihre Maßnahmen in nennenswertem Umfang im ländlichen Raum anbieten oder dass Ihre Maßnahmen Wirkung auf Menschen im ländlichen Raum haben.Sie bieten Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen zu folgenden Themen an: Digitalisierung in der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau,Kooperationen/neue Wirtschaftsmodelle im Agrarbereich,Einstieg Landwirtschaft,nachhaltige Bewirtschaftung und Biodiversität,regionale Landwirtschaft,Lieferketten und neue Vermarktungsstrategien.
Ihre Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens 40 und dürfen maximal 120 Unterrichtseinheiten umfassen; Sie führen die Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach dem 1.
Veranstaltungstermin durch.Coachings in Gruppen müssen zwischen 20 und 25 Unterrichtseinheiten umfassen und sind innerhalb von 24 Monaten nach dem 1.
Veranstaltungstermin durchzuführen.Sie setzen die geförderte IT-Ausstattung für Weiterbildungen im oder für den ländlichen Raum ein.Teilnehmende an Ihren Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg oder sind für ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig,sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Mitarbeitende in solchen Unternehmen.
An einer Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 10 Personen und an Coachingmaßnahmen mindestens 6 Personen teilnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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