Wasserwirtschaftliche Vorhaben – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land fördert kommunale Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und wasserwirtschaftliche Infrastrukturprojekte einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und kommunale Verbände, öffentliche Einrichtungen, kommunale Wasser- und Bodenverbände, kommunale öffentlich-rechtliche Institutionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend; jährliche Prioritätenlisten werden aufgestellt; zweistufiges Verfahren
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Verbände, öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Wasser- und Bodenverbände.
Die Projekte müssen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung liegen.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wer kann Wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen?
Kommunen und kommunale Verbände, öffentliche Einrichtungen, kommunale Wasser- und Bodenverbände, kommunale öffentlich-rechtliche Institutionen
Wie hoch ist die Förderung bei Wasserwirtschaftliche Vorhaben?
Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Wasserwirtschaftliche Vorhaben?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt