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Wasserwirtschaftliche Vorhaben – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land fördert kommunale Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und wasserwirtschaftliche Infrastrukturprojekte einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und kommunale Verbände, öffentliche Einrichtungen, kommunale Wasser- und Bodenverbände, kommunale öffentlich-rechtliche Institutionen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und wasserwirtschaftlicher Strukturen. Förderfähige Projekte: Wasserversorgungssysteme für öffentliche Nutzung, Abwassersysteme für öffentliche Entsorgung, Energieeffizienzverbesserungen, Gewässerbauwerke und Forschungs-/Entwicklungsinitiativen. Fördersätze: bis zu 80 % (allgemeine Projekte), bis zu 75 % für Gewässerbauwerke, bis zu 50 % für Energieeffizienzmaßnahmen. Zweistufiges Verfahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend; jährliche Prioritätenlisten werden aufgestellt; zweistufiges Verfahren

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Verbände, öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Wasser- und Bodenverbände.

Die Projekte müssen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung liegen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Wer kann Wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen?

Kommunen und kommunale Verbände, öffentliche Einrichtungen, kommunale Wasser- und Bodenverbände, kommunale öffentlich-rechtliche Institutionen

Wie hoch ist die Förderung bei Wasserwirtschaftliche Vorhaben?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Wasserwirtschaftliche Vorhaben?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt