Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Wachstumsvorhaben investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern umsetzen.Sie bereiten das Vorhaben so weit vor, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres mit der Umsetzung anfangen können.
Vor der Antragstellung dürfen Sie nicht damit beginnen.Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,Ersatzbeschaffungen,Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten,Umschuldungen und Sanierungenstille Beteiligungen,Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien,alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.
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Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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