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Antrag möglichDarlehen

Wachstumskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Wachstumsvorhaben investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) oder als Freiberuflerin oder Freiberufler ein Wachstumsvorhaben umsetzen. Sie erhalten den Wachstumskredit vor allem dann, wenn Sie Ihren bestehenden Betrieb in Bayern erweitern, rationalisieren oder modernisieren. Sie bekommen den Wachstumskredit für folgende Maßnahmen: Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind,Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen,Betriebsmittel, Waren, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern umsetzen.Sie bereiten das Vorhaben so weit vor, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres mit der Umsetzung anfangen können.

Vor der Antragstellung dürfen Sie nicht damit beginnen.Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,Ersatzbeschaffungen,Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten,Umschuldungen und Sanierungenstille Beteiligungen,Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien,alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumentation zur fristgerechten Antragstellung,Beschreibung des Vorhabens,Kosten des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Wachstumskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms

Wer kann Wachstumskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Wachstumskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wachstumskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms beantragen?

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.

Wer ist Fördergeber von Wachstumskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

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