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Vereinspauschale für Sportvereine in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Sportvereine in Sachsen-Anhalt, die Mitglied im Landessportbund sind, können eine pauschale Förderung zur Absicherung ihrer Sportarbeit beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, der Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Die Beantragung der Vereinspauschale ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Kriterien ab und wird über die webbasierte Vereinsverwaltungsdatenbank bis zum 15. Januar eines jeden Jahres beantragt. Im laufenden Jahr der Auszahlung ist ein summenmäßiger Nachweis zur Verwendung der Landesmittel durchzuführen.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen-Anhalt und fristgerechte Beantragung der Vereinspauschale.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitgliedsurkunde,Nachweis über die Verwendung der Landesmittel

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Häufige Fragen zu Vereinspauschale für Sportvereine in Sachsen-Anhalt

Wer kann Vereinspauschale für Sportvereine in Sachsen-Anhalt beantragen?

Sportvereine in Sachsen-Anhalt

Bis wann kann man Vereinspauschale für Sportvereine in Sachsen-Anhalt beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Vereinspauschale für Sportvereine in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt