Fördergeber: Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für eingetragene Vereine in den Bereichen Kultur, Sport und Ehrenamt
Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gemeinnützige Träger.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.
Einreichung bis 31. Oktober für das Folgejahr
Fördergeber und Antragstelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenEingetragene Vereine, gemeinnützige Träger
Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Einreichung bis 31. Oktober für das Folgejahr
Fördergeber ist Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
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