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Vereinsförderung Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Kultusministerium Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung für eingetragene Vereine in den Bereichen Kultur, Sport und Ehrenamt

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gemeinnützige Träger.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die ehrenamtliche Vereinsarbeit in den Bereichen Kultur, Heimatpflege, Sport und Jugendarbeit. Besonders unterstützt werden Vereine im ländlichen Raum wie dem Saalekreis.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.

Frist und Status

Einreichung bis 31. Oktober für das Folgejahr

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Vereinsförderung Sachsen-Anhalt

Wer kann Vereinsförderung Sachsen-Anhalt beantragen?

Eingetragene Vereine, gemeinnützige Träger

Wie hoch ist die Förderung bei Vereinsförderung Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Vereinsförderung Sachsen-Anhalt beantragen?

Einreichung bis 31. Oktober für das Folgejahr

Wer ist Fördergeber von Vereinsförderung Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 25.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt