Vereinsförderung Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Kultusministerium Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung für eingetragene Vereine in den Bereichen Kultur, Sport und Ehrenamt
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gemeinnützige Träger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 25.000 €.
Frist und Status
Einreichung bis 31. Oktober für das Folgejahr
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Vereinsförderung Sachsen-Anhalt
Wer kann Vereinsförderung Sachsen-Anhalt beantragen?
Eingetragene Vereine, gemeinnützige Träger
Wie hoch ist die Förderung bei Vereinsförderung Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Vereinsförderung Sachsen-Anhalt beantragen?
Einreichung bis 31. Oktober für das Folgejahr
Wer ist Fördergeber von Vereinsförderung Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Quelle: kultur.sachsen-anhalt.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 25.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt