Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Pflegesituation planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 33 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 95.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Organisationen und Dienste im Bereich der sozialpflegerischen, pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung, Selbsthilfegruppen sowie sonstige Maßnahme- oder Projektträger mit besonderen Erfahrungen in den förderfähigen Bereichen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben erbringen und vorrangig andere Fördermittel in Anspruch nehmen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 95.000 €. Förderquote: 33 %.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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