Verbesserung der Mobilitätsangebote – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilitätsangebote in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Organisationen im Bereich Mobilität.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Entwicklung und Umsetzung innovativer Mobilitätslösungen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Verbesserung der Mobilitätsangebote zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Verbesserung der Mobilitätsangebote
Wer kann Verbesserung der Mobilitätsangebote beantragen?
Unternehmen, Kommunen, Organisationen im Bereich Mobilität
Wer ist Fördergeber von Verbesserung der Mobilitätsangebote?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Verbesserung der Mobilitätsangebote mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Verbesserung der Mobilitätsangebote zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_mobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt