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Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Berlin verbeamte Lehrkräfte, um attraktive Bedingungen zu schaffen und die Anzahl der Lehrkräfte an Schulen zu erhöhen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Lehrkräfte in Berlin.

Was wird gefördert?

Das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz ist am 10. Februar 2023 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden. Neu eingestellte Lehrkräfte werden nach Überprüfung aller notwendigen Voraussetzungen in der Regel verbeamtet.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Voraussetzungen

Bestandslehrkräfte und neu eingestellte Lehrkräfte, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

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Häufige Fragen zu Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin

Wer kann Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin beantragen?

Lehrkräfte in Berlin

Bis wann kann man Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Berlin