Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Sie planen gemeinschaftliche Wärmenetze? Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie finanziell, um erneuerbare Energien in Nachbarschaften stärker auszubauen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg Untersuchungen und Planungen für nachbarschaftliche Lösungen zur Wärmeversorgung. Das Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Anteil der Wärmeversorgung durch Leitungssysteme im Hamburger Stadtgebiet gesteigert werden. Sie erhalten eine Förderung als Grundeigentümer in Hamburg,Bürgerenergiegesellschaft,Wirtschaftsunternehmen,gemeinnützige OrganisationEnergiedienstleister (Contracting Unternehmen) Sie erhalten die Förderung für Untersuchungen zur Machbarkeit für den Bau oder die Erweiterung von Leitungsnetzen in Gebäuden und Nachbarschaften zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder AbwärmeGebäudeübergreifende Planungen zum Schallschutz für LuftwärmepumpenBerechnungen und Planungen für gemeinsame zentrale Lösungen zur Wärmeversorgung als Grundlage für Diskussionen in der Nachbarschaft Die Erstellung von energetischen Gutachten für einzelne Gebäude oder Gebäudeensembles wird nicht unterstützt. Ausgeschlossen ist zudem die Entwicklung von Maßnahmen im Verkehrsbereich, Planungen zum Schallschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Heizanlagen, die bereits durch das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert werden, sind nicht förderfähig in diesem Programm. Weiterhin sind Anlagen ausgeschlossen, die ausschließlich ein einziges Gebäude versorgen. Arbeiten, die durch eigene Leistung erbracht werden, werden nicht bezahlt. Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Untersuchungen zur Machbarkeit von Leitungsnetzen werden mit 60 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt, wobei die Höchstsumme bei 60.000 EUR pro Untersuchung liegt. Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %. Die maximale Förderung beträgt hierbei 4.000 EUR für ein Lärmgutachten und 20.000 EUR für eine Fachplanung.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Frist und Status
Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Dokumente zur Feststellung der Identität,Plan der örtlichen Lage oder Flurkarte,Schätzungen der voraussichtlichen Kosten,Gegebenenfalls eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),Gegebenenfalls eine rechtliche Vollmacht
Antragsentwurf für dieses Programm
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