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Antrag möglichZuschuss

Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von arbeitslosen und auch von beschäftigten Menschen zu Fachkräften sowie zur Verbesserung der Fachkräftesicherung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Fachkräfteprojekten, die Regionale Fachkräftebündnisse stärken. Sie erhalten die Förderung für Strukturprojekte zur Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung,Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden, darunter internationale Fachkräfte, vor allem zur Vermittlung digitaler Kompetenzen und Befähigung zur Bewältigung des Strukturwandels undberufliche Weiterbildungsprojekte zur Vermittlung überbetrieblicher Kompetenzen, vor allem für Beschäftigte, in denen auch digitale Kompetenzen oder Kompetenzen zur Bewältigung des Strukturwandels vermittelt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmgebiet „Stärker entwickelte Region“ grundsätzlich 40 Prozent und im Programmgebiet „Übergangsregion“ 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann durch Landesmittel auf bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben dürfen bei Projekten zur Fachkräftesicherung und bei Arbeitslosenprojekten höchstens EUR 500.000 betragen. Führen Sie ein Weiterbildungsprojekt durch, müssen Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 200.000 betragen. Die Laufzeit Ihres Projekts zur Fachkräftesicherung oder Ihres Arbeitslosenprojekts soll normalerweise 36 Monate, die Laufzeit Ihres Weiterbildungsprojekts 24 Monate betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Für das Gesamtprogramm oder auch einzelne Programmteile können Förderaufrufe veröffentlicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften, das sind im Fall von Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten Bildungsträger in dieser Rechtsform, mit Betriebsstätte in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projekts beziehungsweise Ihre Erfahrung nachweisen.Wenn Sie ein Strukturprojekt oder ein Arbeitslosenprojekt durchführen, müssen Sie eine Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses vorlegen (das gilt nicht bei Förderaufrufen).Bei Projekten zur Fachkräftesicherung muss die Region, bei Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten der Wohnsitz der Teilnehmenden oder der Ort der Durchführung des Projekts normalerweise in dem Programmgebiet („Übergangsregionen“ oder „stärker entwickelte Regionen“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.Sie müssen die Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Keine Förderung erhalten Sie für einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen von eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Unternehmensberatung.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses (bei Struktur- und Arbeitslosenprojekten),Nachweis der fachlichen und administrativen Kompetenz

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Häufige Fragen zu Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse

Wer kann Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse?

Förderbetrag: 10.000 € – 500.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse beantragen?

Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 500.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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