Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von arbeitslosen und auch von beschäftigten Menschen zu Fachkräften sowie zur Verbesserung der Fachkräftesicherung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 500.000 €.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften, das sind im Fall von Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten Bildungsträger in dieser Rechtsform, mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projekts beziehungsweise Ihre Erfahrung nachweisen.Wenn Sie ein Strukturprojekt oder ein Arbeitslosenprojekt durchführen, müssen Sie eine Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses vorlegen (das gilt nicht bei Förderaufrufen).Bei Projekten zur Fachkräftesicherung muss die Region, bei Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten der Wohnsitz der Teilnehmenden oder der Ort der Durchführung des Projekts normalerweise in dem Programmgebiet („Übergangsregionen“ oder „stärker entwickelte Regionen“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.Sie müssen die Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Keine Förderung erhalten Sie für einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen von eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Unternehmensberatung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen
Förderbetrag: 10.000 € – 500.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →